§ 113m
§ 113m — KOVG 1957
§ 113m — KOVG 1957
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 152/1957 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2017
Inkrafttretungsdatum
14. November 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40198272
Zuletzt nach Updates gesucht am
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2018 mit dem Faktor 1,022 vorzunehmen.
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