§ 113h
In Kraft seit 15. November 2012
Up-to-date
§ 113h — KOVG 1957
Eine Neubemessung der einkommensabhängigen Rentenleistungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 76/2012 ab 1. Oktober 2012 normierten besonderen Pensionsanpassung erfolgt für die Kalendermonate Oktober bis Dezember 2012 nicht.
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