§ 113
§ 113 — KOVG 1957
§ 113 — KOVG 1957
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 152/1957
Inkrafttretungsdatum
12. Juli 1957
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12094411
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom 23. Dezember 1943, Deutsches RGBl. 1944 I S. 5, bleibt mit der Maßgabe in Kraft, daß keine Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Unternehmungen stattfindet.
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