Die Beschädigtenrente wird als Grundrente und als Zusatzrente geleistet.
§ 64a KOVG 1957 · KOVG 1957 · Kriegsopferversorgungsgesetz 1957
§ 64a ABSCHNITT XVIIIa
…Zusammentreffen von verschiedenartigen Ansprüchen nach diesem Bundesgesetz § 64a. (1) Trifft ein Anspruch auf Beschädigtenrente ( § 10 ) mit einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente ( § 34 ) zusammen, ist die Beschädigtenzusatzrente ( § 12 ) der Berechnung der Hinterbliebenenrente als Einkommen ( § 13 ) zugrunde…
§ 48
…haben die im Abs. 2 angeführten Personen Anspruch auf eine einmalige Geldleistung in dreieinhalbfacher Höhe der dem Beschädigten im Sterbemonat gebührenden Beschädigtenrente ( § 10 ), Schwerstbeschädigtenzulage ( § 11a ), Familienzulagen ( §§ 16, 17 ), Pflegezulage ( § 18 ) und Blindenzulage ( § 19 ). Die Gebührnisse für das Sterbevierteljahr sind…
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