§ 12 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 15. August 2015
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Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
KontRegG · Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
§ 12 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
…5. Teil Schlussbestimmungen Verweis auf andere Rechtsvorschriften § 12. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…