§ 12 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 15. August 2015
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KontRegG
Gliederung
5. Teil Schlussbestimmungen
§ 12 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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