BundesrechtBundesgesetzeKontenregister- und Konteneinschaugesetz 4. Teil Rechtsschutzbeauftragter§ 10

§ 10Pflichten der Abgabenbehörde und des Amtes für Betrugsbekämpfung gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten

In Kraft seit 02. Juli 2026
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