§ 18 Mandatsbescheide (zu § 57 AVG)
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§ 18 Mandatsbescheide (zu § 57 AVG) — KonsG
Die Vertretungsbehörden sind auch im Verfahren zur Erteilung von Einreisetiteln berechtigt, einen Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen.
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