KOG
Gliederung
5. Abschnitt Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
§ 37 Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen
Soweit in Bundesgesetzen der KommAustria in erster Instanz Aufgaben und Befugnisse als Regulierungsbehörde zugewiesen sind, stehen diese auch dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu.
§ 37 KOG · KOG · KommAustria-Gesetz
§ 37 Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen
…§ 37. Soweit in Bundesgesetzen der KommAustria in erster Instanz Aufgaben und Befugnisse als Regulierungsbehörde zugewiesen sind, stehen diese auch dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu.…
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…sowie der Einhaltung der Bestimmungen der § 31 bis 35 Abs. 1 , § 36 Abs. 1 und 2, §§ 37 und 38 sowie 42 bis 45 AMD-G und der §§ 19 und 20 PrR-G durch private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter. Zur Erfüllung…
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