§ 35a Beitragspflicht für Video-Sharing-Plattform-Anbieter — KOG
Zur Finanzierung des in Erfüllung der Aufgabe nach § 2 Abs. 1 Z 14 entstehenden Aufwandes einschließlich des damit in Zusammenhang stehenden Aufwands gemäß § 39a der KommAustria sowie des in Erfüllung der Aufgaben nach § 17 Abs. 6a Z 3 entstehenden Aufwandes der RTR GmbH im Fachbereich Medien wird der RTR GmbH ab dem Jahr 2024 jährlich per 31. Jänner ein Betrag in der Höhe von 234 000 Euro aus dem Bundeshaushalt überwiesen. § 35 Abs. 1 vierter Satz ist anzuwenden.
§ 19 KOG · KOG · KommAustria-Gesetz
§ 19 Transparenz und Berichterstattung
…verhängten Sanktionen. (4) Der Bericht ist einschließlich eines Berichtsteils über die Verwendung der nach § 35 Abs. 1 bis 1h und § 35a aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport jährlich bis zum 30. Juni zu übermitteln und von diesem…
§ 35 Finanzierung und Verwaltung der Finanzmittel für den Fachbereich Medien
… Jänner und 30. Juni zu überweisen. Innerhalb eines Kalenderjahres auf der Grundlage dieses Absatzes sowie nach den folgenden Absätzen und nach § 35a aus dem Bundeshaushalt gewährte, aber nicht verwendete Mittel können von der RTR GmbH für einen anderen in diesem Absatz oder in den folgenden Absätzen angeführten…
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