Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, insoweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.
§ 13 KMG · KMG · Kriegsmaterialgesetz
§ 13 Verweisungen
…§ 13. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, insoweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.…
§ 10 Inkrafttreten
§ 10. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1978 in Kraft. (2) Die §§ 1 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 1, 1a, 1b und 6, 3a Abs. 3 bis 5, 5, 7 Abs. 2 und 3, 9, 10 Abs. 3 und 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2001 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft. (2a) § 8 Abs. 1 in der Fas…
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