BundesrechtBundesgesetzeKriegsmaterialgesetz§ 13

§ 13Verweisungen

In Kraft seit 30. Juni 2012
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Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, insoweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.

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