Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Gewährung eines regional differenzierten Klimabonus zur pauschalen Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen bei natürlichen Personen, die sich aus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen beim Einsatz von Energieträgern außerhalb des EU Emissionshandels gemäß dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, ergeben.
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