G348/01—VfGH Entscheidung
08. Oktober 2002
…und dem daraus gefolgerten Beschäftigungsverbot nicht zuzutreffen scheinen. Minderjährige, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres nach Österreich zuwandern, unterliegen somit nicht dem Beschäftigungsverbot des §5 KJBG. Dementsprechend muss ein jugendlicher Fremder, dessen Eltern sich bereits längere Zeit in Österreich befinden, und der seine Sozialisierung im Heimatland erfahren hat, bei einer Durchschnittsbetrachtung…