§ 8 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 4 samt Überschriften, § 6 Abs. 2 sowie die Bezeichnung des § 8 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 samt Überschrift außer Kraft.
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