§ 4 Unrechtmäßige Einfuhr
In Kraft seit 14. April 2016
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§ 4 Unrechtmäßige Einfuhr — KGRG
Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.
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