§ 19a Zuständige Behörden
In Kraft seit 25. März 2026
Up-to-date
§ 19a Zuständige Behörden — KGRG
Zuständige Behörden im Sinn des Art. 2 Z 5 der Verordnung (EU) 2019/880 sind das Bundesdenkmalamt und, soweit Archivalien gemäß § 25 DMSG betroffen sind, das Österreichische Staatsarchiv.
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