§ 31 KBGG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kinderbetreuungsgeldes das Karenzgeld oder die Teilzeitbeihilfe und an die Stelle der Österreichischen Gesundheitskasse die Österreichische Gesundheitskasse tritt.
Rückverweise
…verworfen worden seien. Daher liege eine gesicherte Rechtsprechung zur Verjährungsbestimmung des § 31 Abs 7 KBGG vor. Da die (hier gemäß § 39 KGG anwendbaren) Bestimmungen des KBGG für die Ermittlung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte auf das jeweils zu prüfende Kalenderjahr abstellten, habe ein Überschreiten der Zuverdienst bzw…
…die vor dem für das KBGG selbst geltenden Geburtenstichtag 1. Jänner 2002 gelegen sind. Wenn aber (nach der Judikatur des OGH) der Verweis des §39 des Karenzgeldgesetzes (in der Folge: KGG) auf §31 KBGG dazu geeignet sei, die KBGG-Härtefälle-Verordnung idF BGBl. II 405/2001 unbeschadet der ihr immanenten Stichtagsregelung auch auf Karenzgeldbezieher anzuwenden…
…Kraft und ist für Geburten nach dem 31. 12. 2001 anzuwenden (§ 49 Abs 1 KBGG). Mit diesem Gesetz wurde das Karenzgeldgesetz (KGG) auch insoweit geändert, als dem § 2 KGG ein Abs 6 angefügt wurde, wonach für Ansprüche auf Karenzgeld aufgrund von Geburten vom 1…
…des §2 Abs6 des Bundesgesetzes über ein Karenzgeld (in der Folge: KGG), BGBl. I 47/1997 idF BGBl. I 103/2001, und des §39 KGG idF BGBl. I 71/2003 bzw. den Ausspruch, dass §2 Abs1 Z3 KBGG und §8, in eventu §8 Abs1, KBGG, jeweils in…
KGG · Karenzgeldgesetz
§ 57 Inkrafttreten
…Jänner 1998 in Kraft. (9) § 2 Abs. 2 Z 2 lit. a, § 4, § 25, § 39 Abs. 2, § 40 und § 41 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/1998 treten mit 1…
…31. 12. 2001 anzuwenden (vgl § 49 Abs 1 KBGG). Aus diesem Grund galten für Geburten bis zum 31. 12. 2001 weiterhin die Bestimmungen des Karenzgeldgesetzes (KGG - vgl § 60 KGG). Das KGG wurde jedoch für Geburten zwischen dem 1. 7. 2000 und dem 31. 12. 2001 (die mj Andela wurde am…
…Vorliegen eines sogenannten Härtefalls nach § 1 lit a der KBGG Härtefälle Verordnung zu überprüfen. Der erkennende Senat hat dazu Folgendes erwogen: Der gemäß § 39 KGG hier anzuwendende § 31 Abs 4 KBGG in der Stammfassung (BGBl I 2001/103) sieht unter anderem vor, dass der Krankenversicherungsträger bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände…
…zu einem Widerruf oder einer rückwirkenden Berichtigung der Bemessung berechtigen (siehe 10 ObS 157/14g unter Hinweis auf die Vorgängerbestimmung des § 39 KGG, die sich wiederum an § 25 AlVG 1977 orientierte). 4. Gerade im Zusammenhang mit den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sieht der Gesetzgeber…
…von der Abgabenbehörde an die Gebietskrankenkasse übermittelten Gesamtbetrags der maßgeblichen Einkünfte ergibt, dass die Leistung nicht oder nicht in diesem Umfang gebührt hat (§ 39 KGG iVm § 31 Abs 2 zweiter Satz KBGG), wobei gegen diese verschuldensunabhängige Rückzahlungsverpflichtung auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (zuletzt: 10 ObS 167…
…Karenzgeld für das Jahr 2002 und verpflichtete die Klägerin zum Rückersatz von insgesamt 1.762,95 EUR. Die Beklagte begründete ihren auf die §§ 17 und 39 KGG gestützten Rückforderungsbescheid damit, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten der Klägerin im Jahr 2002 in der Höhe von 23.361,46 EUR die maßgebende Freigrenze von…
…31. 12. 2001 anzuwenden (vgl § 49 Abs 1 KBGG). Aus diesem Grund galten für Geburten bis zum 31. 12. 2001 weiterhin die Bestimmungen des Karenzgeldgesetzes (KGG - vgl § 60 KGG). Das KGG wurde jedoch für Geburten zwischen dem 1. 7. 2000 und dem 31. 12. 2001 durch die Schaffung von Übergangsbestimmungen…
…2 Abs 1 Z 3 KBGG von 14.600 EUR überschritten, weshalb das bezogene Karenzgeld als unberechtigt empfangen gelte und gemäß § 39 KGG in Verbindung mit § 31 KBGG zurückzufordern sei. Das Erstgericht wies das auf Feststellung der fehlenden Verpflichtung der Klägerin zum Ersatz des im Zeitraum…
…nach zu Recht ergangen, wiewohl jedoch differenziert werden müsste, dass nicht die gesamte Leistung zu Unrecht bezogen worden sei. Eine Verpflichtung zum Rückersatz gemäß § 39 Abs 1 KGG sei erst ab jenem Zeitpunkt anzunehmen, ab dem der minderjährige Knabe in das Säuglingsheim überstellt worden sei, weil spätestens zu diesem Zeitpunkt für die Klägerin…
…Karenzgeld für das Jahr 2002 und verpflichtete die Klägerin zum Rückersatz von insgesamt 5.657,50 EUR binnen vier Wochen. Die beklagte Partei begründete die auf § 39 KGG iVm § 31 KBGG gestützte Rückforderung im Wesentlichen damit, dass der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 8 KBGG in der Höhe von 15.214,88 EUR…
…erst nach der Gewährung des Anspruchs entstehen und den Sozialversicherungsträger zu einem Widerruf oder einer rückwirkenden Berichtigung der Bemessung berechtigen. Auch die Vorgängerbestimmung (§ 39 KGG) stellte bei der Rückzahlung aufgrund rückwirkend festgestellter Tatsachen auf einen sich nachträglich ergebenden Bezug von Entgelt iSd § 2 Abs 2 KGG ab…
…des Krankenversicherungsträgers tatsächlich Kenntnis vom Rückforderungstatbestand erlangt hat. 2. § 31 KBGG war und ist mit „Rückforderung“ überschrieben (ebenso § 39 KGG, BGBl I 1997/47). Es liegt daher nahe, auch den Abs 7 der Bestimmung (in der hier anzuwendenden Fassung) im Licht einer…