Der Zuschuß beträgt 6,06 Euro täglich, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist.
Rückverweise
KGG · Karenzgeldgesetz
§ 58 Sonderbestimmung für 1998 und 1999
…1998 und 1999 sind nicht anzuwenden: 1. § 7 Abs. 2, 2. § 25, soweit die Beträge gemäß den §§ 20, 22 und 23 betroffen sind, 3. § 18 des Karenzurlaubszuschußgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, soweit die Beträge gemäß den §§ 6…
§ 21 Teilzeitbeschäftigung
…Der Zuschuß bei Anspruch auf Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung beträgt 50 vH des Zuschusses gemäß § 20.…
§ 23 Teilzeitbeihilfe für selbständig Erwerbstätige
… 99 BSVG oder § 102b GSVG beträgt bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe in Höhe des Karenzgeldes 100 vH des Zuschusses gemäß § 20 und bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe in halber Höhe des Karenzgeldes 50 vH des Zuschusses gemäß § 20.…
§ 22 Teilzeitbeihilfe für unselbständig Erwerbstätige
…bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 14 beträgt bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe in Höhe des Karenzgeldes 100 vH des Zuschusses gemäß § 20 und bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe in halber Höhe des Karenzgeldes 50 vH des Zuschusses gemäß § 20.…