G128/08 ua—VfGH Entscheidung
26. Februar 2009
…zum KBG) den Grenzbetrag des §9 Abs3 KBGG (Jahresbetrag von € 3.997,--) und/oder das Einkommen ihres Ehegatten bzw. Lebensgefährten die Freigrenze des §12 Abs1 KBGG (Jahresbetrag von € 7.200,--, der sich für jede weitere Person, für die der Ehegatte bzw. Lebensgefährte unterhaltspflichtig ist, um € 3.600,-- erhöht) überschritten hätten. Gegen…