KartG 2005
Gliederung
I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen
4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 25 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften, die Preise, Preisgrenzen oder Kalkulationsrichtlinien festsetzen oder zu ihrer Festsetzung ermächtigen, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
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