Spruch 1.) Dem außerordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluß vom 15. März 1991, GZ 5 R 8/91-47, wird nicht Folge gegeben. 2.) Der Revisionsrekurs gegen den Beschluß vom 1.Februar 1991, GZ 5 R 7/91-38, wird zurückgewiesen. Die klagenden und gefährdeten Parteien sind schuldig, den Beklagten und Gegner…
Text Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) brachten vor, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden: Beklagte) wären je zur Hälfte Eigentümer einer griechischen Aktiengesellschaft gewesen. Diese sei Eigentümerin eines Hotels auf der griechischen In…
Rechtliche Beurteilung Bevor die Fragen der Zuständigkeit und der Streitanhängigkeit beurteilt werden, ist von Amts wegen zu prüfen, ob die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist (vgl JBl 1990, 396). Dies ist nach nunmehr herrschender Rechtsprechung der Fall, wenn eine ausreichende Inlandsbeziehung vorhanden ist. Das Vo…