Ist dem Beschuldigten bereits ein Bewährungshelfer bestellt, so hat dieser das Recht, an den in § 49 Z 10 StPO genannten Beweisaufnahmen und Verhandlungen teilzunehmen und dort gehört zu werden.
Rückverweise
Durch die Mitwirkung gemäß § 40 JGG soll der Bewährungshelfer, der in der Regel Kenntnis über die Lebensbedingungen und Familienverhältnisse sowie über den sonstigen persönlichen und sozialen Hintergrund des Jugendlichen bzw jungen…
…Ladung der im Verfahren AZ 15 Hv 111/02w des Landesgerichtes Wels bestellten Bewährungshelferin zur Hauptverhandlung am 12. Dezember 2002 in der Bestimmung des § 40 JGG; 2. das Urteil vom 12. Dezember 2002 (ON 42) soweit damit a) zum Schuldspruch dieses Gerichtes vom l. Februar 2001, GZ 4 U 264/00v…
…Verständigung der im Verfahren AZ 1 U 12/00i des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis bestellten Bewährungshelferin in den Bestimmungen der §§ 46a Abs 2, 40 JGG; 2. infolge Unterbleibens der Einsichtnahme in den Akt über die frühere Verurteilung des Patrick W*****, AZ 1 U 12/00i des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis…
…AZ 142 Hv 34/06w des Landesgerichts für Strafsachen Wien gewährte bedingte Strafnachsicht ohne Teilnahme und Anhörung des bestellten Bewährungshelfers §§ 46a Abs 2, 40 JGG sowie § 494a Abs 3 erster Satz StPO. Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. März 2006, GZ 142 Hv 34/06w…
… 5 Z 7, 179 Abs 1 StPO eine vorläufige Bewährungshilfe angeordnet wurde. Daher hätte der Bewährungshelfer des jugendlichen Angeklagten gemäß § 40 JGG zur Hauptverhandlung geladen werden müssen. Die unterlassene Anhörung des Bewährungshelfers in der Hauptverhandlung stelle einen unvertretbaren Verstoß gegen die Bestimmungen über die Strafbemessung dar. Vorweg…