Das Institute of Science and Technology Austria unterliegt der Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen (Rechtsaufsicht).
Rückverweise
ISTAG · IST-Austria-Gesetz
§ 3 Finanzierung
…in der Art. 15a B-VG-Vereinbarung geregelt. (2a) Auf den Abschluss der Leistungsvereinbarung gemäß Abs. 2 Z 1 sind § 13 Abs. 1, 3 und 8 bis 10 sowie § 13a Abs. 1, Abs. 2 vorletzter und letzter Satz, Abs…