(1) Die Stiftung hat bis 31. März jeden Jahres eine anschauliche Darstellung aller Bildungsinnovationen aller Einrichtungen und Unternehmen („Landkarte der Bildungsinnovationen“) zu erstellen, die bis zum 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres
1. eine Förderung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erhalten haben oder
2. einen Antrag auf Aufnahme in die Landkarte der Bildungsinnovationen gestellt haben oder
3. ein Gütesiegel für Bildungsinnovationen gemäß § 16 Abs. 1 verliehen bekommen haben.
(2) Bei der Erstellung der Landkarte der Bildungsinnovationen
1. sind die gemäß § 9 Abs. 3 Z 4 lit. b veröffentlichten Kriterien heranzuziehen,
2. ist auf eine möglichst anschauliche Darstellung, etwa durch geographische Zuordnung, Bedacht zu nehmen und
3. sind besondere Leistungen im Bereich der Bildungsinnovationen besonders hervorzuheben.
Rückverweise
ISBG · Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz
§ 3 Zielerreichung
…1) Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung insbesondere 1. Förderungen vergeben, 2. jährlich eine Landkarte der Bildungsinnovationen (§ 15) erstellen, 3. Gütesiegel für Bildungsinnovationen (§ 16) vergeben, 4. strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung durchführen sowie 5. Innovationspartnerschaften eingehen, in…
§ 4 Stiftungsvermögen und Fördermittelaufbringung
…im Sinne der Transparenz gemäß § 14 Abs. 1 Z 5 die Stiftung bei der Erstellung einer Landkarte der Bildungsinnovationen (§ 15) durch Übermittlung der erforderlichen Informationen zu unterstützen. 8. Die in § 14 Abs. 2 vorgesehenen Aufgaben kommen Substiftungen nur zu, soweit diese die…
§ 9 Stiftungsvorstand
…gemäß § 3 Abs. 5 und § 10 Abs. 10 Z 7, c) der Landkarte der Bildungsinnovationen gemäß § 15, d) der Liste von Einrichtungen und Unternehmen, die mit Gütesiegeln für Bildungsinnovationen gemäß § 16 ausgezeichnet wurden und der Veröffentlichung nicht widersprochen haben, e…
§ 10 Stiftungsrat
…Operationalisierung von Aktionslinien gemäß § 3 Abs. 4 auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes, 2. die Beschlussfassung über die Landkarte der Bildungsinnovationen gemäß § 15 auf Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates, 3. die Entscheidung über die Verleihung von Gütesiegeln für Bildungsinnovationen gemäß § 16 auf Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates, 4…