(1) Das Aufsichtsorgan (§ 13) hat im Sinne des § 19 Abs. 3 BStFG 2015 mindestens eine Stiftungsprüferin oder einen Stiftungsprüfer zu bestellen.
(2) Die gemäß Abs. 1 bestellten Personen haben die Aufgaben des Stiftungs- oder Fondsprüfers nach den Bestimmungen des BStFG 2015 wahrzunehmen.
Rückverweise
ISBG · Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz
§ 12 Stiftungsprüferin oder Stiftungsprüfer
(1) Das Aufsichtsorgan (§ 13) hat im Sinne des § 19 Abs. 3 BStFG 2015 mindestens eine Stiftungsprüferin oder einen Stiftungsprüfer zu bestellen. (2) Die gemäß Abs. 1 bestellten Personen haben die Aufgaben des Stiftungs- oder Fondsprüfers nach den Bestimmungen des BStFG 2015 wahrzunehmen.…
§ 8 Organe
…Die Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsvorstand (§ 9), 2. der Stiftungsrat (§ 10), 3. die Stiftungsprüferin oder der Stiftungsprüfer (§ 12) sowie 4. das Aufsichtsorgan (§ 13). (2) Sofern die laufende wissenschaftliche und fachliche Begleitung zur strategischen Positionierung und Optimierung der systemischen Wirkungen der Stiftung…