§ 27a Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.
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