IPRG
Gliederung
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 24 Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation
Die Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation eines Kindes sind nach dessen Personalstatut zu beurteilen.
Wie sich aus § 24 IPRG ergibt, sind die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen.…
Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).…
110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dann auch für die hier anstehende Entscheidung österreichisches Sachrecht maßgeblich.…
…MSA). Die inländische Gerichtsbarkeit ergibt sich aber auch aus § 110 JN, weil die Minderjährige österreichische Staatsangehörige geworden ist, die Anwendung österreichischen Rechts aus § 24 IPRG. Die getroffene Obsorgeentscheidung widerspricht nicht der zu § 176 ABGB ergangenen Rechtsprechung. Nach den Feststellungen wäre das Wohl der Minderjährigen durch einen (neuerlichen) Obsorgewechsel zum…
…8 Ob 573/84). In beiden Fällen ist auch in der Sache nach österreichischem materiellen Recht zu entscheiden, und zwar entweder auf Grund des § 24 IPRG iVm § 9 Abs. 1 Satz 2 IPRG oder sonst nach Art. 2 MSA (7 Ob 651/84). Dem Revisionsrekurs war daher Folge zu geben…
…485 BlgNR 17. GP, 31; EB 49). Hat sich das Kind, wie unterstellt werden darf, zuletzt gewöhnlich in Österreich aufgehalten, so ist angesichts des § 24 IPRG das Personalstatut des Kindes dafür maßgebend, wem das Sorgerecht zusteht. Da das Kind Mehrstaater ist (österreichischer Staatsbürger und Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten), ist gemäß §…
…übertragen werden. Handelt es sich aber um zivilrechtliche Fragen der elterlichen Gewalt und der Pflege und Erziehung von Kindern, finden die Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG Anwendung (Schwimann in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 27 IPRG, Rz 6 zu § 25 IPRG). Ist das Kind Staatsbürger von Uganda, hat, da…
…wurde, heran, so ist im Sinne einer alternativen Qualifikation (Baumann aaO 795/87 und 795/92) zu prüfen, ob nach österreichischem Recht, das gemäß § 24 IPRG anzuwenden ist (Schwimann in Rummel Rz 2 zu § 24 IPRG), der Ausstattungsanspruch als Unterhaltsanspruch zu werten ist. Dies ist zu bejahen. Wenn auch die…
…für die Beurteilung des Erlöschens des Unterhaltsanspruches der Tochter gegen den Vater, der sich bei der österreichischen Staatsbürgerschaft beider Teile nach inländischem Recht richtet (§ 24 IPRG), ob das Kind nach § 140 Abs 3 ABGB als selbsterhaltungsfähig anzusehen ist, also zur eigenen angemessenen Bedürfnisdeckung außerhalb des elterlichen Haushalts in der Lage…
…Entscheidung über die elterliche Verantwortung anzuwendende materielle Recht bei Aufenthaltszuständigkeit der österreichischen Gerichte nach Art 8 EuEheVO nach den Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG richte oder ob diese Kollisionsnormen durch die Bestimmungen der Art 2 und 3 MSA verdrängt würden. Bei Bejahung der Anwendbarkeit der Art 2…
…Staates, findet Art. 10 Abs 3 keine Anwendung. Maßgebend ist dann das einschlägige nationale Kollisionsrecht (Duchek-Schwind, IPR 177 f., JBl 1988, 519). Gemäß § 24 IPRG sind die Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation eines Kindes nach dessen Personalstatut zu beurteilen, gemäß § 27 Abs 1 IPRG die Voraussetzungen für die…
…anderem dann gegeben ist, wenn der Minderjährige wie hier österreichischer Staatsbürger ist; nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dann auch für die hier anstehende Entscheidung österreichisches Sachrecht maßgeblich ( Schwimann in Rummel , ABGB 2 § 24 IPRG Rz 2 mwN); an…
…sechswöchigen Aufenthaltes in Österreich hier ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" hatten, nicht. Da Neuseeland kein Vertragsstaat ist (vgl die Zusammenstellung bei Schwimann in Rummel2 II zu § 24 IPRG), findet das MSA auf vorliegenden Fall keine Anwendung. Das Erstgericht wurde nicht zur Entscheidung über die Rückgabe der Kinder im Sinn des Art 8 des…
…Gewalt nach der Ehescheidung international zuständig. In beiden Fällen ist auch in der Sache nach östereichischem materiellen Recht zu entscheiden, entweder aufgrund des § 24 IPRG iVm § 9 Abs 1 Satz 2 IPRG (OGH, IPRE 1/8), oder sonst nach Art 2 MSA. Das Haager…
…Ob 724/82 = IPRE 1/147), zumindest aber um eine gerichtliche Kontrolle der elterlichen Sorge ( Verschraegen in Rummel , ABGB³ [2004] § 24 IPRG Rz 9; aA allerdings Heldrich in Palandt , dBGB65 [2006] Anh zu EGBGB [IPR] Rz 14). Nicht erfasst vom MSA sind daher Maßnahmen, die nicht…
… 2 IPRG). A.1. Nach Art 16 Abs 1 KSÜ, das gemäß § 53 Abs 1 IPRG dem § 24 IPRG vorgeht, bestimmt sich die Zuweisung der elterlichen Verantwortung kraft Gesetzes ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Da dieser…
…mj. Neslihan A***** sind türkische Staatsbürger; Neslihan A***** hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Personalstatut des Kindes (§ 24 IPRG vor Rz 1; Schwimann in Rummel, ABGB**2 § 24 IPRG Rz 2 mwN). Gemäß Art 263 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Türkei üben die Eltern…
…Unterhaltsverpflichtung nach dem Personalstatut des Unterhaltsberechtigten, sodass ein Unterhaltsanspruch der Klägerin nach türkischem Recht zu beurteilen sei. Das widerspricht der klaren Rechtslage: Nach § 24 IPRG und nach § 25 Abs 2 IPRG sind die Wirkungen der Ehelichkeit, Legitimation oder der Unehelichkeit eines Kindes nach dessen (jeweiligen) Personalstatut zu…
…Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass sowohl in Österreich (1 Ob 781/79 = IPRE 1/121; Verschraegen in Rummel³ II/6, § 24 IPRG Rz 2 mwN) als auch in Deutschland (Siehr in MünchKomm4 Art 18 EGBGB Anh I Rz 327, Henrich IPRax 1982, 141 ua) überwiegend die Auffassung…
…3 § 110 JN Rz 2). Das bedeutet auch, dass österreichisches Verfahrensrecht anzuwenden ist. III. Zum anzuwendenden materiellen Recht: Nach § 24 IPRG sind die Wirkungen der Ehelichkeit eines Kindes nach seinem Personalstatut zu beurteilen. Diese Anknüpfung gilt mit Ausnahme des Kindesnamens und des Erbrechts für alle familienrechtlichen…
…gab dem Klagebegehren zur Gänze statt. Es folgerte rechtlich aus den einleitend dargestellten Feststellungen, dass Rumänien dem Haager Unterhaltsstatut nicht beigetreten und damit entsprechend § 24 IPRG für die Beurteilung der Unterhaltsansprüche rumänisches Recht maßgeblich sei. Dieses verlange für einen Unterhaltsanspruch bei Minderjährigen keine weiteren Nachweise, jedoch bei Volljährigen sowohl jenen der…
…auf die am 1. 7. 1997 getroffene Vereinbarung österreichisches Recht anzuwenden ist. Auch nach österreichischem Kollisionsrecht ergibt sich nichts anderes: Nach § 24 IPRG sind die Wirkungen der Ehelichkeit eines Kindes nach seinem Personalstatut zu beurteilen. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung fasst unter "Wirkungen" grundsätzlich den gesamten Inhalt des ehelichen…
…Vorinstanzen gemäß § 48 Abs 1 IPRG zutreffend österreichisches Schadenersatzrecht angewandt und den Unterhaltsanspruch des Klägers nach § 24 IPRG iVm Art 1 des Haager Unterhaltsstatutübereinkommens nach deutschem Recht beurteilt haben (2 Ob 41/08f; vgl 2 Ob 47/08p…
…Ansicht, Unterhaltszahlungen hätten in der Währung des Wohnungsstatutes des Berechtigten zu erfolgen (Grundriß des Internationalen Privatrechts, 106; sowie in Rummel, ABGB, Rdz 2 zu § 24 IPRG, hier unter Berufung auf ÖA 1981, 95 = SZ 51/43). Den Gedanken, Unterhaltsansprüche dienten der Bedarfsdeckung und entstünden grundsätzlich in der Währung, in der das…
…als im vorliegenden Fall der tatsächlich geleistete Unterhalt und der gesetzliche Unterhalt voneinander nicht abwichen. Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Klägerinnen sei nämlich nach § 24 IPRG iVm Art 1 des Haager Unterhaltsstatutübereinkommens nach deutschem Recht zu beurteilen. Diesem gemäß richte sich die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der beiden Klägerinnen bei…
…inländische Gerichtsbarkeit gegeben (§ 110 Abs 1 Z 1 JN) und auf den vom Vater angestrebten Obsorgewechsel österreichisches Recht anzuwenden (§ 24 IPRG; Schwimann in Rummel 2 , § 24 IPRG Rz 2 mwN). Außerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Minderjährigenschutzübereinkommens wie hier ist das Personalstatut, somit das…
…der Kinder ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben (§ 110 Abs 1 Z 1 JN) und auf den vom Vater angestrebten Obsorgewechsel österreichisches Recht anzuwenden (§ 24 IPRG; Schwimann in Rummel2, § 24 IPRG Rz 2 mwN). Außerhalb des Anwendungsbereichs des Haager Minderjährigenschutzübereinkommens - wie hier - ist das Personalstatut, somit das Recht des Staats…
…7 Ob 724/82 IPRE 1/147), zumindest aber um eine gerichtliche Kontrolle der elterlichen Sorge ( Verschraegen in Rummel , ABGB³ [2004] § 24 IPRG Rz 9; aA allerdings Heldrich in Palandt , dBGB 65 [2006] Anh zu EGBGB [IPR] Rz 14). 1.3. Allerdings ist nach Art 3 MSA ein…
…Österreich hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht (4 Ob 513/96; 1 Ob 220/01m; Neumayr in KBB³ § 24 IPRG Rz 3). Die Voraussetzungen des Art 2 des Übereinkommens lägen hier vor. Nach dessen Art 6 ist das Übereinkommen allerdings nur in…
…aber bei der von den Eltern angestrebten Überlassung der Pflege und Erziehung des Kindes an die Großmutter nicht der Fall. Wie sich aus § 24 IPRG ergibt, sind die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen (s dazu Duchek Schwind , Internationales Privatrecht 64…
…29/32; Veiter, Die Flüchtlingskonvention in der österreichischen Rechtsprechung in JBl. 1972, 352). Zutreffend ist auch das Rekursgericht bei Bestimmung der anzuwendenden Sachnormen von § 24 IPRG ausgegangen, wonach die Wirkungen der Ehelichkeit eines Kindes, wozu der gesamte Inhalt des ehelichen Eltern-Kindes-Verhältnisses gehört (Schwimann in Rummel, ABGB, Rdz 2 zu…
…ist aufgrund des Haager Unterhaltsstatutabkommens (BGBl 1961/293) nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zu bestimmen ( Neumyayr in KBB³ § 24 IPRG Rz 3). Danach ist auch zu beurteilen, ob der vom Vater geltend gemachte Mehraufwand die Unterhaltsbemessungsgrundlage ungeachtet der von ihm bezogenen Rente schmälert. Die…
…Sinne des Aufhebungsantrages berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, daß die Vorinstanzen im Hinblick auf die österreichische Staatsbürgerschaft der Minderjährigen zutreffend das österreichische Familienrecht angewendet haben (§ 24 IPRG; Schwiemann in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 24 IPRG). 1.) Zum Revisionsrekurs der Mutter: Gegen den - wie hier - in trennbarer Weise bestätigenden Teil einer…
…zurückzuweisen. Als berechtigt erweist sich jedoch das auf die Wiederherstellung des Ersturteiles gerichtete Revisionsbegehren der Klägerin. Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, ist gemäß § 24 IPRG für die Beurteilung des Unterhaltsanspruches des ehelichen Kindes gegenüber seinem Vater rumänisches Recht heranzuziehen (vgl Schwimann in Rummel ABGB2 § 24 IPRG Rz 2 mwN…
…der Übersiedlung des Minderjährigen nach Indien für die Anwendung des UStatÜbk und damit österr. Rechts kein Raum mehr, vielmehr kommt zufolge der Gesamtverweisung des § 24 IPRG (vgl. dazu Feil aaO Rz 2) das indische IPR zum Zuge; über seine Verweisungen ist das anwendbare Recht zu ermitteln. In Indien sind über das…
…diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Da die Minderjährigen österreichische Staatsbürger sind, unterliegen die "Wirkungen" der Ehelichkeit dem österreichischen Recht (§ 9 Abs.1, § 24 IPRG); demnach ist auch das Besuchsrecht, das Ausfluß des Verhältnisses zwischen ehelichen Eltern und Kindern ist, nach österreichischem Recht zu beurteilen (Schwimann in Rummel, ABGB, Rz…
…nur Ansprüche von Kindern erfassenden Haager Unterhaltsstatutübereinkommens 1956 jeweils das gesamte Eltern Kind Verhältnis, insbesondere daher die wechselseitigen Unterhaltsansprüche ( Verschraegen in Rummel 3 , § 24 IPRG Rz 2, § 25 IPRG Rz 9; 6 Ob 705/89). Maßgebend ist daher das Personalstatut des in Anspruch genommenen…
…Schadenersatzrecht (§ 1327 ABGB). Der familienrechtliche Anspruch auf Unterhalt wäre nach dem Personalstatut der Kläger wohl nach libyschem Recht zu beurteilen (für die Kinder Art 24 IPRG; Schwimann in Rummel ABGB2 Rz 2 zu § 24 IPRG; für die Ehefrau § 18 IPRG; Schwimann aaO Rz 1), ebenso die erbrechtlichen Fragen der…
…Feststellungen(S 1 des Beschlusses) sind die Eltern des mj. Mehmet K***** und ebenso dieser türkische Staatsbürger. Der Unterhaltsanspruch dieses Minderjährigen bestimmt sich gemäß § 24 IPRG grundsätzlich nach seinem Personalstatut. Da nach der Anordnung des § 53 IPRG dieses Gesetz Bestimmungen zwischenstaatlicher Vereinbarungen nicht berührt und sowohl Österreich als auch die…
…Gefährdungshaftung abgeleitete Schadenersatzanspruch nach § 48 Abs 1 IPRG nach österreichischem Recht zu beurteilen ist, während sich der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Kläger nach § 24 IPRG iVm Art 1 des Haager Unterhaltsstatutübereinkommens nach deutschem Recht richtet, wird von den Parteien nicht bezweifelt; dieses Thema ist daher nicht weiter zu behandeln (2…
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