RS0115994 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).
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