Die Bestimmungen betreffend Rechtsstreitigkeiten im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten sinngemäß für Außerstreitverfahren.
Rückverweise
…RS0036752; RS0037039). Eine Entscheidung über die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingebrachte Revision ist erst nach Fortsetzung des Verfahrens zulässig (RS0036996 [T13]). [7] Gemäß § 8a IO gelten die Bestimmungen der IO betreffend Rechtsstreitigkeiten, insbesondere also jene über die Verfahrensunterbrechung, für das Außerstreitverfahren sinngemäß (vgl RS0105681). Ist daher – wie hier –…
…Aktes wurde am 4. 11. 2016 über das Vermögen der Verlassenschaft der Konkurs eröffnet (5 S ***** Handelsgericht Wien). Gemäß § 8a IO idF der GIN 2006, BGBl I 2006/8, gelten die Bestimmungen betreffend Rechtsstreitigkeiten im Sinne der IO sinngemäß auch für Außerstreitverfahren. Dazu…
…der Konkursordnung dies vorsehen. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in den §§ 6 bis 8 IO, die sinngemäß für Außerstreitverfahren gelten (§ 8a IO). Nach § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in §…
…des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen (Verfahrenshandlungen) des Schuldners, welche die Insolvenzmasse betreffen, gemäß § 3 Abs 1 IO (diese Bestimmung gilt nach § 8a IO auch für das Außerstreitverfahren) den Insolvenzgläubigern gegenüber unwirksam sind, steht der Einleitung eines Aufteilungsverfahrens durch den insolventen Ehegatten nicht entgegen. Auch diese Bestimmung setzt nämlich…
IO · Insolvenzordnung
Art. 11 § 2 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu den §§ 8a, 107 und 220a, RGBl. Nr. 337/1914)
…§§ 8a, 107 Abs. 2, § 220a KO in der Fassung des Artikels 6 sind auf Konkursverfahren anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2006…
…03h ua). Dies ist auch im Rechtsmittelverfahren und von Amts wegen zu berücksichtigen (RS0036752 [T12]; RS0036996 [T4]). Während der durch die Insolvenzeröffnung gemäß § 8a IO iVm § 7 Abs 1 IO herbeigeführten Unterbrechung kann über den Revisionsrekurs nicht entschieden werden (RS0037039). Der Akt ist daher dem Erstgericht ohne…
…die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des geschiedenen Ehemannes am 23. 7. 2010 unterbrochen (§ 7 Abs 1, § 8a IO iVm § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG; RIS Justiz RS0057570) und als Prüfungsverfahren iSd § 110 Abs 3 IO…
…07i zu § 4 Abs 1 KO = RIS Justiz RS0063894). Die Bestimmungen der IO sind sinngemäß auch für das Außerstreitverfahren anzuwenden (§ 8a IO). Das außerstreitige Verfahren wird unterbrochen, wenn die Insolvenz über das Vermögen einer Partei eröffnet wird, sofern dies die Bestimmungen der IO vorsehen (§ 25…
…rechtliche Gehör des Antragsgegners verletzt worden. 1.2 Es trifft zu, dass nach den § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG, § 8a IO die Bestimmungen der IO über die Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Ansehung von Rechtsstreitigkeiten auch im Außerstreitverfahren anzuwenden sind. Hier hat im Insolvenzverfahren das…
…ausnahmsweise abgesondert anfechten, weil nach der Einantwortung keine weitere anfechtbare Entscheidung in der Hauptsache mehr ergehen könne. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe nach § 8a IO ex lege zur Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens geführt. Berücksichtige man den Zweck des Insolvenzverfahrens, könne über einen insolvenzverfangenen Nachlass keine Verlassenschaftsabhandlung stattfinden und damit auch keine…
…die Gesellschaft (1 Ob 567/94 = SZ 67/168; 4 Ob 11/10m). 4. Diese Grundsätze gelten gemäß § 8a IO sinngemäß auch im Verfahren außer Streitsachen (6 Ob 235/08i), damit auch im vorliegenden Verfahren nach § 15a GmbHG. Zu prüfen…