IO
Gliederung
Erster Teil Insolvenzrecht
Drittes Hauptstück Wirkungen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 61 b) Exekutionsrecht
Wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt und vom Schuldner nicht ausdrücklich bestritten worden ist, kann wegen dieser Forderung auch auf Grund der Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis auf das zur freien Verfügung bleibende oder nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen des Schuldners Exekution geführt werden. Bestehen zugunsten derselben Forderung mehrere Exekutionstitel und ist auf Grund eines von ihnen die Exekution bewilligt worden, so ist während der Dauer des hierauf beruhenden Exekutionsverfahrens die Bewilligung der Exekution auf Grund eines anderen Exekutionstitels unzulässig; eine dennoch bewilligte Exekution ist von Amts wegen oder auf Antrag ohne Vernehmung der Parteien einzustellen.
§ 61 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 61 b) Exekutionsrecht
…§ 61. Wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt und vom Schuldner nicht ausdrücklich bestritten worden ist, kann wegen dieser Forderung auch auf Grund der Eintragung in das…
§ 62 Vorbehalt für den Sanierungsplan
…§ 62. Durch die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 werden die rechtlichen Folgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Sanierungsplan nicht berührt.…
§ 156c Exekution
…Personen in einer gegenüber dem Insolvenzgericht abgegebenen schriftlichen Erklärung ausdrücklich verpflichtet haben, die von ihnen übernommenen Verbindlichkeiten bei Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung zu erfüllen. § 61 letzter Satz ist anzuwenden. (2) Macht der Gläubiger die Rechte geltend, die ihm bei Verzug des Schuldners zustehen, so bedarf es zur Bewilligung der Exekution…
§ 1 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 1 Exekutionstitel
…vollstreckbar sind; 7. die im Insolvenzverfahren ergangenen rechtskräftigen gerichtlichen Beschlüsse und die amtlichen Eintragungen in das im Insolvenzverfahren angelegte Anmeldungsverzeichnis, soweit sie nach § 61 IO vollstreckbar sind; 8. rechtskräftige Erkenntnisse der Strafgerichte, welche den Verfall, den erweiterten Verfall, die Konfiskation oder die Einziehung von Vermögenswerten oder Gegenständen aussprechen oder über…
Rückverweise