IO
Gliederung
Erster Teil Insolvenzrecht
Zweites Hauptstück Ansprüche im Insolvenzverfahren
§ 54 Nebengebühren und Ersatzforderungen
(1) Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Nebengebühren stehen mit den Forderungen im gleichen Range.
(2) Forderungen auf Ersatz einer für den Schuldner bezahlten Schuld genießen den Rang der bezahlten Forderung.
§ 54 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 54 Nebengebühren und Ersatzforderungen
…§ 54. (1) Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Nebengebühren stehen mit den Forderungen im gleichen Range. (2) Forderungen auf Ersatz einer für den Schuldner bezahlten…
Art. 41 Artikel XLI
…Z 1 ( § 2 GEG 1962) sind anzuwenden, wenn das Datum des Beschlusses, der Art. X Z 3 ( § 54 a ZPO ), wenn das Datum der Kostenentscheidung nach dem 31. Juli 1989 liegt. (Anm.: Z 9 bis 13 betreffen andere Gesetzesnovellen.) 14. Der…
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