§ 231 Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtsstreitigkeiten — IO
Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über eine Sache oder ein Recht der Masse ist das Recht des Staates maßgebend, in dem der Rechtsstreit anhängig ist.
§ 316 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 316 Verbot und Herabsetzung von Leistungen
…zu hören. Ist dies vor Einleitung der Maßnahme nicht möglich, so sind diese Aufsichtsbehörden unverzüglich danach zu unterrichten. (6) § 222 bis § 231 IO sind auf Maßnahmen gemäß Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.…
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