(1) Die Entlohnung des Insolvenzverwalters beträgt mindestens 1 000 Euro.
(2) Für die Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände gilt § 87a Abs. 1 Satz 1.
Rückverweise
…Mitwirkung am Zustandekommen eines Zahlungsplans), noch könnten diese als Kostenvorschuss vor Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens bei sonstiger Nichteröffnung auferlegt werden. Hiezu war zu erwägen: Gemäß § 191 Abs 2 IO gilt für die Belohnung der Gläubigerschutzverbände im Insolvenzverfahren natürlicher Personen nur § 87a Abs 1 Satz 1 IO. Demnach haben die bevorrechten Gläubigerschutzverbände für ihre…
…Schuldenregulierungsverfahren ein Belohnungsanspruch eines Gläubigerschutzverbandes besteht, scheint es geboten, die bisherige Rechtsprechung auch des erkennenden Rekursgerichtes zu überdenken und einige Grundsätze festzuhalten. Gemäß § 191 Abs 2 IO gilt für die Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände § 87a Abs 1 Satz 1 IO. Demnach haben die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände für ihre Tätigkeit zur Unterstützung…
IO · Insolvenzordnung
§ 278 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zum IRÄG 2017
…Abs. 1, § 82c Z 3, § 87a Abs. 1 Z 1, §§ 103, 180b, 180c, 182, 191 Abs. 1, §§ 217 bis 220i, 242, 251, 256 Abs. 4 und § 258a in der Fassung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes …