Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.
Rückverweise
…„Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“ öffentlich bekannt gemacht wurde. Der nähere Ablauf der Sanierungsplantagsatzung sei entgegen dem Standpunkt des Erstgerichts nicht in §§ 166 ff IO, sondern in §§ 140 ff IO geregelt, weshalb nach § 145 Abs 2 IO die Schuldnerin zur Sanierungsplantagsatzung besonders zu…
…Vertreter juristischer Personen. Die IO führt wiederholt – etwa in § 67 Abs 1, § 100 Abs 6 und § 166 IO – die Verlassenschaft gesondert neben der „juristischen Person“ als insolvenzfähiges Rechtssubjekt an, was ihrer Subsumtion unter diesen Begriff – jedenfalls im Bereich der…