§ 15 Forderungen auf wiederkehrende Leistungen
In Kraft seit 27. Juli 2021
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Gliederung
Erster Teil Insolvenzrecht
Erstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 15 Forderungen auf wiederkehrende Leistungen
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