IO
Gliederung
Zweiter Teil Insolvenzverfahren
Zweites Hauptstück Verteilung
§ 134 Berücksichtigung verspätet angemeldeter Forderungen bei der Verteilung
(1) Gläubiger, deren Forderungen wegen verspäteter Anmeldung bei einer Verteilung nicht berücksichtigt werden konnten, können verlangen, daß sie bei der folgenden Verteilung einen Betrag voraus erhalten, der ihrer Gleichstellung mit den übrigen Gläubigern entspricht.
(2) Ein solcher Anspruch steht den Gläubigern nicht zu, deren Forderungen wegen nicht rechtzeitiger Anbringung der Klage (§ 131, Absatz 3) bei der Verteilung unberücksichtigt geblieben sind.
§ 134 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 134 Berücksichtigung verspätet angemeldeter Forderungen bei der Verteilung
…§ 134. (1) Gläubiger, deren Forderungen wegen verspäteter Anmeldung bei einer Verteilung nicht berücksichtigt werden konnten, können verlangen, daß sie bei der folgenden Verteilung einen Betrag voraus…
§ 110 Bestrittene Forderungen
…ist, und die Beteiligten auf die Folgen einer Versäumung dieser Frist ( § 123b Abs. 2, § 131 Abs. 3, § 134 Abs. 2 ) aufmerksam zu machen. Die Frist muß wenigstens einen Monat betragen. (5) Insolvenzgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit oder Rangordnung streitig geblieben…
§ 220h Verteilung im inländischen Hauptinsolvenzverfahren
§ 220h. Auf das Verfahren zur Verteilung des Erlöses der von der Zusicherung umfassten Vermögenswerte im inländischen Hauptinsolvenzverfahren sind die §§ 129 bis 137 anzuwenden.
§ 136 Schlußverteilung
§ 136. (1) Ist die Masse vollständig verwertet und über sämtliche bestrittenen Forderungen endgültig entschieden, so ist nach Feststellung der Ansprüche des Insolvenzverwalters und Genehmigung der Schlußrechnung die Schlußverteilung vorzunehmen. (2) Die Schlußverteilung kann nur auf Grund eines Ver…
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