BundesrechtBundesgesetzeInsolvenzordnungZweiter Teil InsolvenzverfahrenErstes Hauptstück Allgemeine VorschriftenSechster Abschnitt Verfügungen über das Massevermögen und Rechnungslegung§ 114b

§ 114bInhalt der Berichtstagsatzung

In Kraft seit 01. Juli 2010
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