§ 24 Kontrolle
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Das System der Informationssicherheit ist jedenfalls einmal im Kalenderjahr nachweislich von den Registraturverantwortlichen zu überprüfen. Bei einem Wechsel des Registraturverantwortlichen ist eine vollständige Bestandsaufnahme der Registratur durchzuführen.
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