(1) Die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, regelt, inwieweit Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt übertragen, verpfändet und gepfändet werden können.
(2) Im Falle der Pfändung, Verpfändung bzw. Übertragung gemäß Abs. 1, bei denen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Drittschuldner ist, sind die diesbezüglichen Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen der IEFService GmbH als anweisende Stelle im Sinne des § 297 der Exekutionsordnung zuzustellen.
§ 8 IESG · IESG · Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
§ 8 Pfändung, Verpfändung und Übertragung
…§ 8. (1) Die Exekutionsordnung , RGBl. Nr. 79/1896, regelt, inwieweit Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt übertragen, verpfändet und gepfändet werden können. (2) Im Falle der Pfändung…
§ 18 Wirksamkeitsbeginn und Vollziehung
…17 Abs. 6 der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen; 3. hinsichtlich der Bestimmungen des § 8 und des § 10 der Bundesminister für Justiz; 4. hinsichtlich der Bestimmung des § 13 Abs. 7 und des § 15…
§ 7 Entscheidung und Auszahlung
…ist. Durch den fristgerechten Antrag ( § 6 Abs. 1 ) werden Verjährungs- und Verfallfristen unterbrochen. (1a) Durch die Übermittlung einer Scheinunternehmerverdachtsmeldung nach § 8 Abs. 4 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes ( SBBG ), BGBl. I Nr. 113/2015, an die IEF-Service GmbH wird das Verfahren über die Zuerkennung von…
§ 13b Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
…Beschluss rückständig sind und nicht Beschäftigungszeiten betreffen, für die der Arbeitnehmer keinen Anspruch gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ( §§ 4a und 8 sowie §§ 13c Abs. 1 und 13j Abs. 1 Z 5 BUAG ) erwirbt. Die Verrechnung hat zwischen der Bauarbeiter-Urlaubs…
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