§ 19f Anpassung 2022
In Kraft seit 14. Dezember 2021
Up-to-date
§ 19f Anpassung 2022 — HOG
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2022 mit dem Faktor 1,030 vorzunehmen.
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