§ 19e Anpassung 2021
In Kraft seit 16. Dezember 2020
Up-to-date
§ 19e Anpassung 2021 — HOG
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Rentenleistung für das Jahr 2021 mit dem Faktor 1,035 vorzunehmen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden