HIKrG
Gliederung
5. Abschnitt Immobilienverzehrkredite
§ 28 Vorvertragliche Informationen und Werbung
Werden in § 5 Abs. 1 genannte Verbraucherkreditverträge oder in § 26 genannte Finanzierungshilfen in Form von Immobilienverzehrkrediten geschlossen oder gewährt, so gelten die in § 27 Z 1 und 2 genannten Anforderungen entsprechend.
§ 28 HIKrG · HIKrG · Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
§ 28 Vorvertragliche Informationen und Werbung
…§ 28. Werden in § 5 Abs. 1 genannte Verbraucherkreditverträge oder in § 26 genannte Finanzierungshilfen in Form von Immobilienverzehrkrediten geschlossen oder gewährt, so…
§ 30 Strafbestimmungen
…§ 26 in Verbindung mit den Bestimmungen des 2. Abschnitts verstößt; 10. die Informationspflichten gemäß § 27 Z 1 oder § 28 nicht oder nicht vollständig erfüllt oder die Anforderungen an die Werbung in § 27 Z 2 oder § 28 missachtet.…
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