§ 81 Übergangsrecht für den Studienbeginn im Studienjahr 2006/07
In Kraft seit 01. Oktober 2007
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HG
Gliederung
5. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 81 Übergangsrecht für den Studienbeginn im Studienjahr 2006/07
Studierende, die ein Lehramtsstudium im Studienjahr 2006/07 an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGBl. I Nr. 94, begonnen haben, haben bei Fortsetzung des Studiums dieses ab dem Studienjahr 2007/08 als Bachelorstudium nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen fortzuführen.
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