HG
Gliederung
1. Hauptstück Organisationsrecht
2. Abschnitt Private Pädagogische Hochschulen und private Hochschullehrgänge
§ 4 Anerkennung als private Pädagogische Hochschule oder als privater Hochschullehrgang
(1) Auf Antrag einer vom Bund verschiedenen Rechtsperson sind
1. eine Bildungseinrichtung als private Pädagogische Hochschule und
2. ein Studienangebot als privater Hochschullehrgang
anzuerkennen. Z 2 gilt nur für Hochschullehrgänge, die an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit (§ 3 Abs. 1 Z 4) oder an anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen angeboten werden. Z 2 ist jedoch nicht auf Hochschullehrgänge mit einem Arbeitsaufwand von weniger als 30 ECTS-Anrechnungspunkten anzuwenden.
(2) Die Anerkennung einer Bildungseinrichtung (Abs. 1 Z 1) ist in der beantragten Dauer auszusprechen. Die Anerkennung eines Hochschullehrganges (Abs. 1 Z 2) ist in der beantragten Dauer, längstens jedoch auf die zweifache Dauer des Hochschullehrganges auszusprechen; eine darüber hinausgehende Anerkennung hat auf neuerlichen Antrag für längstens denselben Zeitraum zu erfolgen.
(3) Sofern nach erfolgter Anerkennung die für diese maßgeblichen Umstände nicht mehr vorliegen, ist das Erlöschen der Anerkennung mit Bescheid auszusprechen.
§ 4 HG · HG · Hochschulgesetz 2005
§ 4 Anerkennung als private Pädagogische Hochschule oder als privater Hochschullehrgang
…§ 4. (1) Auf Antrag einer vom Bund verschiedenen Rechtsperson sind 1. eine Bildungseinrichtung als private Pädagogische Hochschule und 2. ein Studienangebot als privater Hochschullehrgang anzuerkennen. Z…
§ 25 Verfahrensvorschriften
…Organ innerhalb von vier Monaten zu entscheiden. (3) In Studienangelegenheiten sind auch die Organe der gesetzlichen Vertretung der Studierenden nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1a und 12 Abs. 2a Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014 , BGBl. I Nr. 45/2014, zur…
§ 3 Rechtspersönlichkeit
…initiierten Förderprogrammen teilzunehmen, 3. Verträge über die Durchführung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten sowie von Untersuchungen und Befundungen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung abzuschließen, 4. wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten sowie Untersuchungen und Befundungen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung durchzuführen, 5. Hochschullehrgänge gemäß § 39 Abs. 4…
§ 85 Übergangsrecht für das Personal an privaten Einrichtungen
…Akademie, einem Pädagogischen Institut oder einem Religionspädagogischen Institut als lebende Subventionen zugewiesenen Bundeslehrer und Bundesvertragslehrer werden, soweit sie nicht einer privaten Pädagogischen Hochschule ( § 4 Abs. 1 Z 1 ) oder einem privaten Studiengang oder einem privaten Hochschullehrgang oder einem privaten Lehrgang ( § 4 Abs. 1 Z…
§ 64b GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 64b An Pädagogische Hochschulen dienstzugeteilte Lehrpersonen
…LLDG 1985 einer Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule oder einer privaten Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 dienstzugeteilte Lehrpersonen sind die §§ 54c bis 54e anzuwenden. Nicht anzuwenden sind auf diese Lehrpersonen § 61 und § 50 LDG…
§ 48b VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48b An Pädagogische Hochschulen dienstzugeteilte Lehrpersonen
…Auf Lehrpersonen, die einer Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule oder einer privaten Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen sind ( § 6a ), sind die §§ 48g, 48h, 48j, 48k, 48l, 48m und § 48n Abs. …
§ 48d Sonderbestimmungen für Vertragslehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen
…als auch am 1. Oktober 2013 in einem einer Pädagogischen Hochschule oder einer privaten Pädagogischen Hochschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 zugeordneten vertraglichen Lehrerdienstverhältnis zum Bund stehenden Personen gelten, wenn sie nicht der der (privaten) Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule zur Dienstleistung zugewiesen sind, ab 1. …
§ 48e Abschnitt IIa
… 1 anzuwenden, die ausschließlich an Pädagogischen Hochschulen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 oder an privaten Pädagogischen Hochschulen, Studiengängen oder Lehrgängen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 verwendet werden. (3) Dieser Abschnitt ist auf Vertragslehrpersonen, die einer der Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule zur Dienstleistung zugewiesen sind, nicht anzuwenden. (4) Auf Vertragshochschullehrpersonen ist…
§ 29b Karenzurlaub
…Vizerektorin oder zum Vizerektor einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 ( HG ), BGBl. I Nr. 30/2006, bestellt wird, ist für die Dauer der Mitgliedschaft oder Funktion gegen Entfall des Monatsentgelts beurlaubt. (3) Ein Karenzurlaub…
§ 200l BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 200l Sonderbestimmungen
…39 und 42 (Arbeitsplatz, Versetzung, Dienstzuteilung und Verwendungsbeschränkungen) mit der Maßgabe, dass als Dienststelle auch private Pädagogische Hochschulen, Studiengänge, Hochschullehrgänge oder Lehrgänge gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 in Betracht kommen; 2. die §§ 45a und 45b (Mitarbeitergespräch, Teamarbeitsbesprechung) mit der Maßgabe, dass als Vorgesetzte oder Vorgesetzter je nach organisatorischer Zuordnung…
§ 200a 6a. Abschnitt
…Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder ausschließlich privaten Pädagogischen Hochschulen, Studiengängen, Hochschullehrgängen oder Lehrgängen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind (Stammlehrpersonal), sind an Stelle des 7. Abschnittes die Bestimmungen dieses Abschnittes anzuwenden. (2) Auf Lehrpersonen, die einer der (privaten…
§ 200c Vorübergehende (zusätzliche) Verwendung
…mit ihrer Zustimmung im Auftrag der Dienstbehörde vorübergehend auch an einer anderen (privaten) Pädagogischen Hochschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang ( §§ 1 und 4 Hochschulgesetz 2005 ) verwendet werden.…
§ 75 Karenzurlaub
…Vizerektorin oder zum Vizerektor einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 ( HG ), BGBl. I Nr. 30/2006, bestellt wird oder 6. die oder der zur Generaldirektorin oder zum Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union bestellt…
§ 23 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 23 Verwendung an nicht öffentlichen Schulen oder Pädagogischen Hochschulen
…der §§ 19 bis 22 kommen als Dienststelle auch nicht öffentliche Schulen oder private Pädagogische Hochschulen, Studiengänge, Hochschullehrgänge oder Lehrgänge gemäß § 4 des Hochschulgesetzes 2005 , BGBl. I Nr. 30/2006 1 , in Betracht, sofern der Landeslehrer der Verwendung an der nicht öffentlichen Einrichtung zustimmt. ____________________ 1 Zum Zeitpunkt der…
§ 58 Karenzurlaub
…Funktion des Bildungsdirektors betraut wird oder 4. der zum Rektor oder Vizerektor einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 , BGBl. I Nr. 30/2006, bestellt wird, ist für die Dauer der Mitgliedschaft zu einem Organ einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder der Bestellung zum…
§ 23 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 23 Verwendung an nicht öffentlichen Schulen oder Pädagogischen Hochschulen
…der §§ 19 bis 22 kommen als Dienststelle auch nicht öffentliche Schulen oder private Pädagogische Hochschulen, Studiengänge, Hochschullehrgänge oder Lehrgänge gemäß § 4 des Hochschulgesetzes 2005 , BGBl. I Nr. 30/2006 1 ), in Betracht, sofern der Lehrer der Verwendung an der nicht öffentlichen Einrichtung zustimmt. ______________________ 1 ) Zum Zeitpunkt der…
§ 65 Karenzurlaub
… 138/2017, bestellt wird oder 4. der zum Rektor oder Vizerektor einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 , BGBl. I Nr. 30/2006, bestellt wird, ist für die Dauer der Mitgliedschaft zu einem Organ einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder der Bestellung zum…
§ 13 PVG · PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 13 Zentralausschüsse
…sind, c) die Bundeslehrerinnen oder Hochschullehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 sowie an Einrichtungen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 , d) die beim Bundesministerium für Bildung und den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten (ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen verwendeten Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer und Bundeserzieherinnen oder…
§ 35
…besteht. (3) Wenn der betreffende Rechtsträger zustimmt, können diese Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer oder Hochschullehrpersonen auch Vertrauenspersonen an der Schule oder der Einrichtung gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 wählen, der sie zur Dienstleistung zugeteilt sind. Für die Anzahl und die Aufgaben der Vertrauenspersonen gelten die Bestimmungen über den Dienststellenausschuss, für die Wahl der…
§ 73 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 73 § 73
…2002 einer Universität gewählt wird oder d) der zum Rektor oder Vizerektor einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 bestellt wird, ist für die Dauer der Mitgliedschaft zum Organ einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der Betrauung mit der Funktion eines Generalsekretärs, der Ausübung der Funktion als…
Rückverweise