(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft. Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden.
(2) Die §§ 1 Abs. 7 vierter Satz, 2 Abs. 2 zweiter Satz und 43a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2017 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft, § 42 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(3) Die Überschrift zu § 5, § 5 Abs. 2, 3 Z 2 bis 4, Abs. 4 und 5 sowie § 6 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(4) § 29 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(5) § 42 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 45/2026 tritt mit 1. September 2026 in Kraft.
§ 46 HEG · HEG · Heeresentschädigungsgesetz
§ 46 Inkrafttreten
…§ 46. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft. Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits…
§ 23 Sonstige Dauerleistungen
…Blindenzulage gemäß § 28 HVG, Blindenführzulage gemäß § 29 HVG, Zuschuss zu den Kosten für Diätverpflegung gemäß § 26b und § 46 HVG, Kleider- und Wäschepauschale gemäß § 29a HVG) sind ab 1. Jänner 2017 nach den für die Anpassung von Unfallrenten nach dem ASVG…
§ 24
…Erwerbsfähigkeit unter 90 vH sinkt oder die Pflege- oder Blindenzulage wegfällt. (4) Der Zuschuss zu den Kosten für Diätverpflegung gemäß §§ 26b, 46 HVG ist einzustellen, wenn der Erhöhungsbetrag gemäß § 23 Abs. 5 oder die Zusatzrente gemäß §§ 33 Abs. 2, 41…
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