§ 41
In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date
Wird zum 1. Juli 2016 eine Rentenleistung im Vorschussweg erbracht, hat die Zuerkennung der Leistung im Rechtsanspruch durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zu erfolgen.
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
§ 39 § 39
…1. Bezug einer Rente auf Grund des Heeresversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2013, oder des HEG wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; 2. Bezug einer Rente als Folge eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit im Dienste einer Gebietskörperschaft; 3. Besitz einer rechtskräftigen Entscheidung gemäß…
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