§ 41
In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date
Wird zum 1. Juli 2016 eine Rentenleistung im Vorschussweg erbracht, hat die Zuerkennung der Leistung im Rechtsanspruch durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zu erfolgen.
Rückverweise
HEG · Heeresentschädigungsgesetz
§ 15 Nach dem HVG zuerkannte Rentenleistungen
…Witwenrente gemäß § 33 Abs. 1 HVG gilt als Witwenrente gemäß § 215 ASVG; 4. eine Waisenrente und Doppelwaisenrente gemäß § 41 Abs. 1 HVG gilt als Waisenrente und Doppelwaisenrente gemäß § 218 Abs. 2 ASVG. Für diese Leistungen gelten ab 1. Juli…