(1) Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungsentgelte auszugehen ist, werden bestimmt:
1. Fernleitungsanlagen gemäß Anlage 2;
2. Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1 gemäß Anlage 1;
3. Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 2 mit einem Druck 6 bar;
4. Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 3 mit einem Druck ≤ 6 bar.
(2) Als Netzbereiche sind vorzusehen:
1. für die Fernleitungsanlagen gemäß Anlage 2: Fernleitungs-Bereich: die in Anlage 2 angeführten Fernleitungsanlangen.
2. für die Netzebene 1:
a) Ostösterreichischer Bereich: die in Anlage 1 angeführten Verteilerleitungsanlagen; darüber hinaus sind jene Leitungen in die Ebene 1 einzubeziehen, die Eintritt und Austritt eines Netzbereiches oder eines Marktgebiets miteinander verbinden. Eine Fortsetzung einer Verteilerleitung wird dann in die Ebene 1 miteinbezogen, wenn dadurch eine neue Verbindung in ein anderes Verteiler- oder Fernleitungsnetz oder in ein anderes Marktgebiet begründet wird;
b) Tiroler Bereich: das die Marktgebietsgrenze überschreitende Teilstück aller Leitungen in Tirol;
c) Vorarlberger Bereich: den grenzüberschreitenden Leitungsabschnitt von Deutschland nach Vorarlberg;
(3) Die in den Anlagen 1, 2, und 3 enthaltenen Aufzählungen der Fernleitungsanlagen, Verteilerleitungsanlagen und Erdgasunternehmen sind durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen gegebenenfalls abzuändern. Vor Erlassung der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist eine Stellungnahme der Regulierungsbehörde einzuholen.
GMMO-VO 2020 · Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
Anl. 1
…ohne Mengenumwerter; c) Umrechnungsfaktor bei Vertragsabschluss (Hinweis auf mögliche Anpassung gemäß der Verordnung gemäß § 70 GWG 2011); d) Netzebenenzuordnung gemäß § 84 Abs. 1 GWG 2011; e) gegebenenfalls zugeordnetes standardisiertes Lastprofil; f) Art und Type der eingebauten Messgeräte; g) Regelungen und Vorkehrungen für den Fall, dass ein Netzzugang nur für einen…
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