GWG 2011
Gliederung
3. Teil Der Betrieb von Netzen
2. Hauptstück Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber
2. Abschnitt Festlegungen zum Netzzugang
§ 40 Anspruch auf Übertragung von Kapazitäten
(1) Bei einem Versorgerwechsel kann der neue Versorger vom bisherigen Versorger die Übertragung der für die Versorgung dieses Kunden bisher tatsächlich genutzten Einspeisekapazitäten in das Marktgebiet verlangen, wenn die Versorgung des Kunden entsprechend der eingegangenen Lieferverpflichtung ansonsten nicht möglich ist. Dies ist gegenüber dem bisherigen Versorger zu begründen.
(2) Abs. 1 gilt auch bei der Versorgung eines Zählpunktes durch mehrere Versorger für die anteiligen Kapazitäten.
(3) Die Regulierungsbehörde hat über Antrag des neuen Versorgers festzustellen, ob die Übertragung der Einspeisekapazitäten vom bisherigen Versorger berechtigt verweigert wurde. Die vom bisherigen Versorger eingegangenen Verpflichtungen, die einer Übertragung entgegenstehen, sind hierbei zu berücksichtigen. Die Frist, innerhalb der die Regulierungsbehörde zu entscheiden hat, beträgt ein Monat ab Einlangen des Antrags.
§ 40 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 40 Anspruch auf Übertragung von Kapazitäten
…§ 40. (1) Bei einem Versorgerwechsel kann der neue Versorger vom bisherigen Versorger die Übertragung der für die Versorgung dieses Kunden bisher tatsächlich genutzten Einspeisekapazitäten in das…
§ 41 Verfahren zur Festlegung durch Verordnung
…den Verfahren des Angebots von Kapazitäten auf dieser Plattform; 6. zu den Voraussetzungen und der Anwendung des Anspruches zur Übertragung von Kapazität gemäß § 40 ; (3) Die Regulierungsbehörde kann Festlegungen treffen, sofern für die unten genannten Sachverhalte keine Regelungen durch Leitlinien des ENTSO (Gas) erfolgen oder die Fernleitungsunternehmen diese Leitlinien…
§ 12 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 12 Aufgaben der Regulierungskommission
…125 GWG 2011, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen; 5. die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Versorgern gemäß § 40 Abs. 3 GWG 2011 iVm § 132 Abs. 1 Z 3 GWG 2011; 6. die Entscheidungen über Speicherzugangsverweigerung im Verfahren gemäß § 97 Abs…
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