GWG 2011
Gliederung
3. Teil Der Betrieb von Netzen
1. Hauptstück Markt- und Verteilergebiete
2. Abschnitt Verteilergebiete und Verteilergebietsmanager
§ 20 Unabhängigkeit des Verteilergebietsmanagers
(1) Der Verteilergebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 18 oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Steuerung und Kapazitäts- und Netzzugangsverwaltung von Erdgasleitungs- oder Speicheranlagen, zusammenhängen.
(2) Der Verteilergebietsmanager ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft einzurichten.
§ 20 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 20 Unabhängigkeit des Verteilergebietsmanagers
…§ 20. (1) Der Verteilergebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß § …
§ 17 Verteilergebietsmanager
…ist, dass der benannte Verteilergebietsmanager in der Lage ist, die Pflichten gemäß § 18 effizient zu erfüllen und er die Voraussetzungen des § 20 erfüllt. (4) Wenn bis 3. März 2012 kein Verteilergebietsmanager gemäß Abs. 2 benannt wurde, hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen ein geeignetes Unternehmen…
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