(1) Das Verteilergebiet umfasst die Verteilerleitungsanlagen der Netzebenen 1 bis 3 im jeweiligen Marktgebiet.
(2) Verteilergebietsmanager sind für das
1. Marktgebiet Ost: das von den Betreibern der Leitungen der Anlage 1 benannte Erdgasunternehmen;
2. Marktgebiet Tirol: das von der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH benannte Erdgasunternehmen;
3. Marktgebiet Vorarlberg: das von der VEG Vorarlberger Erdgas GmbH benannte Erdgasunternehmen.
(3) Die in Abs. 2 angeführten Unternehmen haben die Verteilergebietsmanager gegenüber der Regulierungsbehörde zu benennen. Die Benennung des Verteilergebietsmanagers bedarf der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass der benannte Verteilergebietsmanager in der Lage ist, die Pflichten gemäß § 18 effizient zu erfüllen und er die Voraussetzungen des § 20 erfüllt.
(4) Wenn bis 3. März 2012 kein Verteilergebietsmanager gemäß Abs. 2 benannt wurde, hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen ein geeignetes Unternehmen auszuwählen und zu verpflichten, die Aufgaben eines Verteilergebietsmanagers vorläufig zu übernehmen. Die Behörde hat diesen Bescheid aufzuheben, sobald gemäß Abs. 2 ein geeigneter Verteilergebietsmanager benannt wird.
EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
§ 65 Aufgaben und Kontrolle
…Quote; 7. Führung, Aktualisierung und Veröffentlichung einer Liste von den Produzenten bzw. Erzeugern von erneuerbaren Gasen. (2) Die Regulierungsbehörde und der Verteilergebietsmanager gemäß § 17 GWG 2011 sind verpflichtet, der Servicestelle die zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Abs. 1 Z 5, 6 und 7 erforderlichen Daten auf Anfrage zu übermitteln…
EnLG 2012 · Energielenkungsgesetz 2012
§ 27 Vorbereitung, Durchführung und Koordinierung von Lenkungsmaßnahmen
…Produzenten. (2) Die E-Control hat zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Erdgasbereich durchzuführen. Die gemäß § 17 GWG 2011 benannten Verteilergebietsmanager sowie die gemäß § 13 GWG 2011 benannten Marktgebietsmanager haben dabei mitzuwirken. Dieses Monitoring betrifft insbesondere 1. das Verhältnis zwischen Angebot…
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